Vorschlag zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht!

Der Vorschlag der Europäischen Union zur „Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ (PPWR) wurde am 30. November 2022 Ortszeit offiziell veröffentlicht.Die neuen Vorschriften beinhalten eine Überarbeitung der alten Vorschriften mit dem vorrangigen Ziel, das wachsende Problem des Plastikverpackungsmülls zu stoppen.Der PPWR-Vorschlag gilt für alle Verpackungen, unabhängig vom verwendeten Material, und für alle Verpackungsabfälle.Der PPWR-Vorschlag wird vom Rat des Europäischen Parlaments gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geprüft.

 Einweg-Burgerbox aus Zuckerrohrbrei B003-5

Das übergeordnete Ziel der Legislativvorschläge besteht darin, die negativen Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und so die Effizienz des Sektors zu steigern.Die spezifischen Ziele zur Erreichung dieses Gesamtziels sind:

1. Reduzieren Sie die Entstehung von Verpackungsmüll

2. Kosteneffiziente Förderung einer Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen

3. Fördern Sie die Verwendung von recyceltem Inhalt in Verpackungen

 Einwegbecher aus Zuckerrohr

Die Vorschriften schreiben außerdem recyclingfähige Verpackungen (Artikel 6 Recyclingfähige Verpackungen, P57) und einen Mindestrecyclinganteil in Kunststoffverpackungen (Artikel 7 Mindestrecyclinganteil in Kunststoffverpackungen, P59) vor.

Quadratische Zuckerrohrschale L011

Darüber hinaus werden im Vorschlag auch kompostierbare (Artikel 9 Verpackungsminimierung, P61), Mehrwegverpackungen (Artikel 10 Mehrwegverpackungen, P62), Kennzeichnungs-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten (Kapitel III, Kennzeichnungs-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten, P63) festgelegt

 Zuckerrohr-Bagasse-Schüssel L010 16oz

Die Verpackung muss recycelbar sein und die Vorschriften erfordern einen zweistufigen Prozess, um diese Anforderung zu erfüllen.Ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen so gestaltet sein, dass sie den Recyclingstandards entsprechen. Ab dem 1. Januar 2035 werden die Anforderungen weiter angepasst, um dies sicherzustellenrecycelbare Verpackungwird außerdem ausreichend und effizient gesammelt, sortiert und recycelt („Großrecycling“).Design-for-Recycling-Kriterien und Methoden zur Beurteilung, ob Verpackungen in großem Umfang recycelt werden können, werden in einem vom Ausschuss verabschiedeten Ermächtigungsgesetz festgelegt.

 Einweg-Papierzellstoffschale

Definition von Mehrwegverpackungen

1. Alle Verpackungen sollten recycelbar sein.

2. Verpackungen gelten als recyclingfähig, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

(a) für das Recycling konzipiert;

(b) wirksame und effiziente getrennte Sammlung gemäß Artikel 43 Absätze 1 und 2;

(c) in bestimmte Abfallströme sortiert werden, ohne die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme zu beeinträchtigen;

(d) recycelt werden kann und der resultierende Sekundärrohstoff von ausreichender Qualität ist, um den Primärrohstoff zu ersetzen;

(e) Kann in großem Umfang recycelt werden.

Wobei (a) ab dem 1. Januar 2030 gilt und (e) ab dem 1. Januar 2035 gilt.

 P038-5

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 09.12.2022