Europäische Kommission fordert 11 EU-Länder auf, Gesetze zum Plastikverbot fertigzustellen!

Am 29. September Ortszeit sandte die Europäische Kommission begründete Stellungnahmen bzw. formelle Benachrichtigungsschreiben an elf EU-Mitgliedsstaaten. Der Grund dafür ist, dass diese es versäumt hatten, die Gesetzgebung der EU-Verordnung über Einwegkunststoffe in ihren eigenen Ländern innerhalb der vorgegebenen Frist abzuschließen.

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Elf Mitgliedstaaten müssen innerhalb von zwei Monaten reagieren, andernfalls drohen ihnen weitere Verfahren oder finanzielle Sanktionen. Neun der elf Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Estland, Irland, Kroatien, Lettland, Polen, Portugal, Slowenien und Finnland, haben im Januar dieses Jahres das offizielle Notifizierungsschreiben der Europäischen Kommission erhalten, aber noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen.

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Im Jahr 2019 verabschiedete die EU die „Verordnung über Einweg-Kunststoffprodukte“, um Einweg-Kunststoffprodukte großflächig zu verbieten und so die Umwelt- und Gesundheitsschäden zu reduzieren. Die Verordnung sieht außerdem vor, dass bis 2025 77 % der Plastikflaschen recycelt und der Anteil erneuerbarer Materialien in Plastikflaschen auf 25 % erhöht werden soll. Diese beiden Indikatoren müssen bis 2029 auf 90 % bzw. 2030 auf 30 % erhöht werden. Die EU forderte die Mitgliedstaaten auf, die Verordnung innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen, doch viele haben diese Frist nicht eingehalten.

 

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Beitragszeit: 07.10.2022